Einladung zur Jahreshauptversammlung 2020/2021 (mit Vorstandswahl)
COVID-Aktualisierung am Ende des Artikels!
Liebe Sportlerinnen und Sportler,
wir möchten Euch für Freitag, den 05. November 2021 zu unserer Jahreshauptversammlung 2020/2021 des SV Chemnitz/Harthau e.V. ab 18.30 Uhr im Restaurant „Cafe Reichenhain“, Gornauer Straße 102 in 09125 Chemnitz, einladen.
Alle Vereinsmitglieder sind aufgefordert und herzlich eingeladen daran teilzunehmen. In diesem Jahr sind die Wahlfunktionen des Vorstand und der Kassenprüfung neu zu besetzen.
Nachfolgend die geplante Tagesordnung:
1. Berichte des Vorsitzenden
2. Kassenberichte
3. Berichte aus den Abteilungen Handball, Freizeit, Volleyball
4. Berichte der Kassenprüfer
5. Diskussion
6. Entlastung des Vorstandes für die Jahre 2019 und 2020
7. Bekanntgabe der Vorschläge für die Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer
8. Abstimmung über eine Blockwahl von Vorstand und Kassenprüfern
9. Wahl des Vorstandes
10. Wahl der Kassenprüfer
11. Weitere Anträge und Beschlussfassungen hierzu
12. Schlusswort des Vorsitzenden
Für die Durchführung der Jahreshauptversammlung und der Wahl gilt die Satzung des Sportvereins Chemnitz-Harthau e.V. Jedes Vereinsmitglied kann bis zu 7 Kalendertage vor der Mitgliederversammlung Anträge zur Ergänzung zur Tagesordnung schriftlich beim Vorstand einreichen. Dies kann auch per Email an vorstand@sv-chemnitz-harthau.de erfolgen. Solche Anträge werden unter TOP 11 verlesen, diskutiert und bei Bedarf beschlossen.
Für den neuen Vorstand kandidieren derzeit folgende Sportfreunde:
– Andreas Töpfer (Abteilung Volleyball)
– Mike Werner (Abteilung Handball)
– Mike Seidel (Abteilung Handball)
– Tina Geissler (Abteilung Volleyball)
– Joachim Drechsler (Abteilung Handball)
Die Veröffentlichung auf den Vereinsseiten im Internet gilt als schriftliche Einladung gemäß §10 Abs. 2 der Vereinssatzung. Die Abteilungen des Vereins sind darüber hinaus angehalten, dies in den Sportgruppen bzw. durch Aushang bekannt zu machen.
Aktualisierung COVID-Regeln (02.11.2021)):
Die Veranstaltung findet in einer Gaststätte statt. Für den Zugang gelten die für Gaststätten in Sachsen getroffenen Regelungen. Derzeit ist dies die 3G-Regelung. Falls am 5.11.2021 die Überlastungsstufe eintritt, gilt für den Zugang die 2G-Regelung. Bitte bringt deshalb für Eure Teilnahme die jeweils notwendigen Nachweisunterlagen mit.
Chemnitz, 27.09.2021