Einladung zur Jahreshauptversammlung 2025

Liebe Sportlerinnen und Sportler,
liebe Mitglieder im SV CHemnitz/Harthau e.V.,

wir möchten Euch für Freitag, den 25. April 2025 zur diesjährigen Jahreshauptversammlung 2025 des SV Chemnitz/Harthau e.V. in das Restaurant „Turm-Brauhaus Chemnitz“, Neumarkt 2 in 09111 Chemnitz, einladen. Der Veranstaltungsbeginn ist für 18.45 Uhr geplant. 

Alle Vereinsmitglieder sind herzlich eingeladen teilzunehmen und werden für die Planung gebeten, ihre Teilnahme per E-Mail unter kontakt@sv-chemnitz-harthau.de anzukündigen.

In diesem Jahr sind Vereinsvorstand und Kassenprüfung neu zu wählen. 

Nachfolgend die Tagesordnung:
1. Bericht des Vorsitzenden
2. Kassenbericht für das Jahr 2024
3. Berichte für das Jahr 2024 aus den Abteilungen Handball, Freizeit, Volleyball
4. Bericht der Kassenprüfung für das Jahr 2024
5. Diskussion zu den Jahresberichten 2024
6. Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2024
7. Bekanntgabe der Vorschläge für die Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfung
8. Abstimmung über eine Blockwahl von Vorstand und Kassenprüfung
9. Wahl des Vorstandes
10. Wahl der Kassenprüfung
11. Weitere Anträge und Beschlussfassungen hierzu
12. Schlusswort des Vorsitzenden und Ausblick auf die Sportsaison 2025/2026

Für die Durchführung der Jahreshauptversammlung und der Wahl gilt die Satzung des Sportvereins Chemnitz-Harthau e.V.

Jedes Vereinsmitglied kann bis zu 7 Kalendertage vor der Mitgliederversammlung Anträge zur Ergänzung zur Tagesordnung schriftlich beim Vorstand einreichen. Dies kann auch per Email an vorstand@sv-chemnitz-harthau.de erfolgen. Solche Anträge werden unter TOP 11 verlesen, diskutiert und bei Bedarf beschlossen.

Für den neuen Vorstand kandidieren derzeit folgende Vereinsmitglieder:
– Andreas Töpfer (Abteilung Volleyball)
– Ralf Lungwitz (Abteilung Handball)
– Mike Seidel (Abteilung Handball)
– Tina Geissler (Abteilung Volleyball)
– Joachim Drechsler (Abteilung Handball)

Die Veröffentlichung auf den Vereinsseiten im Internet gilt als schriftliche Einladung gemäß §10 Abs. 2 der Vereinssatzung. Die Abteilungen des Vereins sind darüber hinaus angehalten, die Einladung in den Sportgruppen bzw. durch Aushang bekannt zu machen.

Chemnitz, 25.03.2025

Andreas Töpfer
Vereinsvorstand