Hygienekonzept

Liebe Sportlerinnen und Sportler,
liebe Übungsleiterinnen und Übungsleiter,
liebe Eltern,

für die Durchführung des Vereinssport- und Wettkampfbetriebs haben wir auf der Basis der Allgemeinverfügung des SMS vom 4.6.2020 ein Hygienekonzept entworfen, das ab sofort und bis auf Weiteres in allen Sportangeboten unseres Vereins anzuwenden ist. Die Regelungen findet Ihr weiter unten oder HIER als Download.

Wir wünschen Euch einen guten Start in Eure Trainings!

Der Vereinsvorstand

Mitgliederinformation zum Infektionsschutzgesetz / COVID 19 im Trainingsbetrieb

Hygienekonzept des SV Chemnitz / Harthau zur Nutzung von Sportstätten,

Vorbemerkungen:

Beim Vereinssport ist aktuell ein Hygienekonzept anzuwenden. Es basiert auf der sächsischen Allgemeinverfügung vom 04.06.2020 und weiteren Regeln zum Infektionsschutz. Sportartspezifische Regeln von Sportfachverbänden können es ergänzen.

Das Hygienekonzept wird auf der Webseite des Vereins veröffentlicht. Es gilt bis auf Weiteres für den Trainings- und Wettkampfbetrieb. Verantwortlich für die Umsetzung sind die ÜbungsleiterInnen sowie im Erwachsenensport zusätzlich eigenverantwortlich alle teilnehmenden SportlerInnen. Eine vorsätzliche und wiederholte Missachtung getroffener Regelungen kann zum Ausschluss von SportlerInnen vom Trainingsbetrieb oder zur Einstellung des betroffenen Sportangebots führen.

Allgemeine Regeln:

  • Nur SportlerInnen ohne die Atemwege betreffende Symptomatik dürfen teilnehmen. SportlerInnen mit SARS-CoV-2-typischen Krankheitssymptomen (u.a. Husten, Fieber, Atemnot) dürfen nicht Die ÜbungsleiterInnen sind über auftretende Symptome unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  • Allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Handhygiene, Husten- u. Schnupfenhygiene sind zu beachten.
  • Wo möglich, ist ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Die Anzahl der Teilnehmenden muss dies sicher ermöglichen.
  • Die Sportstätten sind nicht für den Publikumsverkehr geöffnet. Es herrscht Betretungsverbot für Zuschauer, Eltern und weitere Begleitpersonen.
  • Es sind feste Trainingsgruppen zu konzipieren. Ein Wechsel zwischen verschiedenen Trainingsgruppen ist möglichst zu vermeiden.

Spezielle Regelungen zum Trainings- und Wettkampfablauf:

  • Die Trainingseinheiten der Mannschaftssportarten sind so zu konzipieren, dass der körperliche Kontakt auf ein Minimum beschränkt wird. Auf zusätzliche körperliche Kontakte („Abklatschen“, Begrüßung, Verabschiedung, u.ä.) ist zu verzichten.
  • Vor und nach dem Sport desinfizieren sich alle Teilnehmenden gründlich die Hände. Die Bereitstellung von Desinfektionsmittel obliegt den ÜbungsleiterInnen, die Aufwendungen werden ihnen vom Verein erstattet.
  • Trainingsgeräte sind mindestens nach der Benutzung zu reinigen. / zu desinfizieren.
  • Auch in Gängen, Umkleideräumen, Toiletten und Duschräumen ist der Mindestabstand unbedingt einzuhalten.
  • Es wird empfohlen in Trainingskleidung anzureisen, Umkleideräume nur zu nutzen, wenn unbedingt nötig (z.B. Schuhwechsel), und zu Hause zu duschen.
  • Zusammenkünfte größerer Gruppen während der Trainings- und Trinkpausen sind nicht gestattet. Auf die Einhaltung des Mindestabstandes ist zu achten.
  • Nach dem Training sind Sporthalle und Umkleidebereich zügig unter Einhaltung des Mindestabstandes zu verlassen.

Zusätzliche Bestimmungen, die durch Aushänge in den Sporthallen bekanntgegeben werden, sind zu beachten. Anweisungen von Sportstättenverantwortlichen ist Folge zu leisten.

Über das Hygienekonzept hinaus sind alle gültigen gesetzlichen Regelungen zu beachten.

Fassung vom 04.06.2020

Der Vereinsvorstand